Angelvorschriften 't Grenswater H.S.V. "de Brasem".

1. Es ist verboten, sich vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang an das Wasser zu begeben oder zu angeln. Nachtfischen ist also nicht erlaubt .

2. Grillen, Camping, laute Radios, Schwimmen oder andere Arten der Freizeitgestaltung sind nicht erlaubt.

3. Kinder obliegen der Verantwortung der Eltern oder ihrer Begleiter.

4. Alle Abfälle wie Kunststoff, Papier, Dosen sowie alle Arten von Lockfuttern, Ködern usw. dürfen nicht auf dem Gelände entsorgt bzw. liegengelassen sondern müssen wieder mitgenommen werden.

5. Das Angeln ist mit höchstens zwei Stippruten oder Wurfangeln erlaubt.

6. Auf dem „kleinen viswater“ auf der Mitte des Geländes darf nur mit Stippruten geangelt werden. Wurfangeln sind hier verboten und man darf nur maximal ½ kg Futter bei sich haben.

7. Pro Angeltag darf mitgenommen werden: Hecht größer als 60 cm (vom 1. Juni bis Ende Februar) und Barsch.

8. Alle gefangenen Fische sind mit Sorgfalt zu behandeln und sofort wieder zurückzusetzen!

9. Jeder Karpfenangler muss einen Unterfangkescher und eine Abhakmatte mitführen und diese auch benutzen. Aufbewahrungstaschen und Setzkescher sind nicht erlaubt.

10. Desinfektionieren der Wunden ist Pflicht, (z.B. Korda Carp Care Kit).

11. Feste Bleisysteme sind nicht erlaubt, jedoch die Verwendung von „Safetyrigs“. Stellen Sie sicher, dass die Bleimontage über jeden Knoten gleiten kann, (z.B. bei der Verwendung einer Karpfen-Schlagschnur („shock leader“).

12. Ab 1. Januar 2020 ist der Gebrauch von Dyneema oder "geflochtener Schnur" verboten.
Der Gebrauch von funkferngesteuerten Futterbooten ist verboten!

13. Halten Sie Wasser bereit, um die Fische auf der Abhakmatte feucht halten zu können und spülen Sie die Matte nach Gebrauch ab.

14. Es darf nicht mehr als 6 Meter nach links und/oder rechts des gewählten Angelplatzes geangelt werden. Außerdem darf man maximal nur noch bis „zur Mitte“ des Fischwassers anfüttern und/oder angeln.

15. Für einen Angeltag darf maximal 2,5 kg Futter inklusive Partikelköder verbraucht werden. Die Nutzung oder der Besitz aller Arten von Nüssen und/oder ungekochter Körner ist verboten, (gebrauchsfertiges Partikelfutter ist erlaubt).

16. Ein Karpfen-Angler, der, aus welchem Grund auch immer, seinen Platz verlässt, muss zuvor seine Schnüre einholen. Also keine unbewachten Rod Pods!

17. Markieren oder verstümmeln der Fische ist strengstens verboten. Verstöße werden u.a. strafrechtlich verfolgt.

18. Der „VISpas“ des Angelsportvereins „de Brasem“ Arcen muss auf Anforderung durch hierzu bevollmächtigte Kontrolleure oder der Polizei vorgelegt werden. Die Besitzer eines Jugend -VISpasses, der durch Angelsportvereine ausgegeben wurde, die beim Verband Sportvisserij Limburg angeschlossen sind, haben die Berechtigung im `t Grenswater in Arcen zu Angeln.

19. Der Kontrolleur hat das Recht, Ihre Ausrüstung und das Futter zu kontrollieren.

20. Bei allen, die sich nicht an diese Bedingungen halten, wird davon ausgegangen, dass sie ohne Genehmigung angeln.

21. Über alle Fälle/Vorkommnisse, für die in dieser Vorschrift keine Regelung getroffen wurde, entscheidet der geschäftsführende Vorstand des Angelsportvereins H.S.V. „de Brasem“ Arcen.

Bestuur H.S.V. “de Brasem” Arcen